hallo
ich weiß jetzt nicht wo ich das schreiben soll in welcher kategorie.
meine frage, ich will mir ein prelude kaufen, ist ca 480km entfernt.
da ich arbeiten muß, kann ich nicht tagsüber den wagen besichtigen und die werkstatt gehen.
gehen wir davon aus, der verkäufer, kein händler, würde sich bereit erklären dies zu machen und ich würde den wagen kaufen.
ich würde dann am nächsten tag bei mir in der stadt zur werkstatt gehen und dies nochmal kontroliieren lassen.
diese werkstatt würde erhebliche mängel oder allgemein mängel feststellen welche die erste werkstatt nicht gefunden hat.
könnte ich dem verkäufer das auto zurückgeben oder gegen die erste werkstatt vorgehen.
ich hoffe ihr könnt mir helfen und wißt was ich mein.
mfg
autokauf
Moderator: Moderatoren
Also ich kann dir davon nur abraten, habe meinen bb9 auch privat 450km von mir entfernt gekauft, der verkäufer hatte mir auch irgendwelche beläge gegeben von wegen die werkstatt hat den wagen geprüft und es ist alles perfekt, keine mängel.
als ich dann eine woche später zum tüv gefahren bin musste ich erstmal 2000 € reinstecken um den tüv fertig zu machen, vom verkäufer keine spur mehr, ging nicht mehr ans telefon dran, die briefe vom anwalt an ihn kamen mit "empfänger unbekannt verzogen" zurück, also ich würde da aufpassen, ausser es ist einer aus dem Forum da kennen den andere auch und zurnot kann man den irgendwie noch kontaktieren.
Gruss Arni
als ich dann eine woche später zum tüv gefahren bin musste ich erstmal 2000 € reinstecken um den tüv fertig zu machen, vom verkäufer keine spur mehr, ging nicht mehr ans telefon dran, die briefe vom anwalt an ihn kamen mit "empfänger unbekannt verzogen" zurück, also ich würde da aufpassen, ausser es ist einer aus dem Forum da kennen den andere auch und zurnot kann man den irgendwie noch kontaktieren.
Gruss Arni
Wer keine Ahnung hat, einfach mal dei Fresse halten!