Muss unsere NSL sein?..
Moderator: Moderatoren
- woOtSalami
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Muss unsere NSL sein?..
Guten Abend,
Meine Überlegung ist folgende da die NSL in der Heckstoßstange nicht gerade schick ist stell ich mir hier die Frage ob es möglich ist sie ins Original Rücklicht zu integrieren...
z.B. Standlichtbirne mit ner 2Faden Birne zu ersetzen (steinigt mich nich wenns schon is da Bremslicht vllt. auf der selben läuft...)
Was haltet ihr davon und was meint ihr sagt der TÜV dazu?
NSL ist ja pflicht mindestens auf der linken seite zu haben... also würde es auch nicht gehen das dritte Bremslicht umzuklemmen...
MFG dani
Meine Überlegung ist folgende da die NSL in der Heckstoßstange nicht gerade schick ist stell ich mir hier die Frage ob es möglich ist sie ins Original Rücklicht zu integrieren...
z.B. Standlichtbirne mit ner 2Faden Birne zu ersetzen (steinigt mich nich wenns schon is da Bremslicht vllt. auf der selben läuft...)
Was haltet ihr davon und was meint ihr sagt der TÜV dazu?
NSL ist ja pflicht mindestens auf der linken seite zu haben... also würde es auch nicht gehen das dritte Bremslicht umzuklemmen...
MFG dani
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- Prelude Schrauber
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hi,
ne 3. bremsleuchte ist ebenfalls pflicht, also umklemmen geht nicht,
cleanen ist definitiv möglich. wie das ganze aussieht kannst du dir hier mal anschauen:
http://www.maxrev.de/endlich-ist-er-fer ... 143149.htm
wie das cleanen genau funktioniert weiß ich selber nicht genau,
ich selber hab eine 2. NSL eingebaut, damit das ganze symetrisch aussieht.
MfG
Der_Unwissende
ne 3. bremsleuchte ist ebenfalls pflicht, also umklemmen geht nicht,
cleanen ist definitiv möglich. wie das ganze aussieht kannst du dir hier mal anschauen:
http://www.maxrev.de/endlich-ist-er-fer ... 143149.htm
wie das cleanen genau funktioniert weiß ich selber nicht genau,
ich selber hab eine 2. NSL eingebaut, damit das ganze symetrisch aussieht.
MfG
Der_Unwissende
Möglich ist es defnitiv die NSL mit ins Rücklich zu setzen, erlaubt ist ganze aber nicht!
Du veränderst eine Lichttechnische einrichtung die so nicht abgenommen wurde, allerdigs würde ich mal sagen, dass das in der Praxis wohl keinem Prüfer oder Polizisten auffallen wird, somit hätte ich persl. keine schmerzen damit!
Du veränderst eine Lichttechnische einrichtung die so nicht abgenommen wurde, allerdigs würde ich mal sagen, dass das in der Praxis wohl keinem Prüfer oder Polizisten auffallen wird, somit hätte ich persl. keine schmerzen damit!
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- Prelude Schrauber
- Beiträge: 122
- Registriert: 01 Okt 2010 00:35
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§53d Nebelschlußleuchten
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§53d Nebelschlußleuchten
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
das ist kein Problem für den Luden. Oberkante Heckklappe sind weniger als 1mpavo hat geschrieben:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§53d Nebelschlußleuchten
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen.
Das verstehe ich nicht ganz. Heißt doch eigentlich, zwischen Bremsleuchten und NSL min 10cm sein müssen oder??pavo hat geschrieben: In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
Aber beim Almera zb ist dies nicht so.
jeweils unter Rückfahrlicht/neben Bremsleuchte
was gilt nun?
ODer ist noch was anderes gemeint damit?
Edit:
hier mal ein paar ältere aber ebenfalls interessante Themen dazu:
KLICK 1
KLICK 2
- woOtSalami
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- FeTTerSpatz
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- Beiträge: 149
- Registriert: 03 Jan 2011 10:06
- Wohnort: Bremen
Hallo,
ist eigentlich ganz einfach die NSL in die Rückleuchte zu verpflanzen!
Du hast es ja schon erwähnt,du mußt dir nur eine 2-Fasen Lampe und
eine Fassung besorgen!
Danch schneidest du die Öffnung in welcher die Rückkleuchte sitzt größer
und verbindest die Kabel miteinander!
Ich hatte in Österreich bei der Typisierung keine Probleme,hauptsache ist
das die NSL funktioniert!
Hier findest du ein Foto wie das ganze bei mir aussieht:
http://prelude-power.de/viewtopic.php?t=4177
Ich glaube ich habe sogar noch eine Fassung ligen,bei Fragen einfach melden!
ist eigentlich ganz einfach die NSL in die Rückleuchte zu verpflanzen!
Du hast es ja schon erwähnt,du mußt dir nur eine 2-Fasen Lampe und
eine Fassung besorgen!
Danch schneidest du die Öffnung in welcher die Rückkleuchte sitzt größer
und verbindest die Kabel miteinander!
Ich hatte in Österreich bei der Typisierung keine Probleme,hauptsache ist
das die NSL funktioniert!
Hier findest du ein Foto wie das ganze bei mir aussieht:
http://prelude-power.de/viewtopic.php?t=4177
Ich glaube ich habe sogar noch eine Fassung ligen,bei Fragen einfach melden!