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Frage zwecks TÜV anmeldung beim JDM BB8 H22A aus Japan

Verfasst: 11 Apr 2011 00:51
von Gast
sooo... wie ja die meisten wissen habe ich nen BB8 Type-Sir JDM Rechtslenker mit H22A Motor ..:woooHHHooo:.. ;)

Ich habe nicht mal leuchweitenregulierung und nach langer langer laaaaaanger Suche, habe ich feststellen koennen, dass wenn der Wagen die serienmäßig nicht hat, bruache ich das auch nicht.
Nun muss ich auch die vorderen Scheinwerfer umbauen (rechtslenker) und da will ich mir gleich schwarze mit Linsen holen.
Eine Eintragung dieser Scheinwerfer ist meist nicht möglich da sie keine LWR haben.
Also sollte ich die eig eingetragen bekommen? ich rede nicht vom TSS mist *duckundweg* sondern von vernünftigen der Marke: DEPO (kosten fast 400 Euro)

Bild
(mir gefallen die und NUR das zaehlt also bitte keine Kritik ;) )

kann ich dann quasi die dinger kaufen, ranbauen und anschließend zum Tüv fahren, alles eintragen lassen und die Deutsche zulassung bekommen?

Macht der Prüfer mit dem Wagen eine Probefahrt?

Um den Japaner in DE zu zulassen, brauche ich doch eine Einzelabnahme nach §21 fuer ca 120 Euro?

Habe die NSL drin, will die "DEPO" scheinis noch holen und dann sollte es eig alles halb so wild sein, oder?


PS: Ich bin auf Nummer sicher gegangen und habe einen DICKEN Ordner voller Dokumente, die belegen, dass der Wagen nicht geklaut ist, Technisch einwandfrei ist, Ordnungsgemäß Importiert wurde, jede Rechnung seit 1998, alle Inspektionsnachweise und noch massig anderer Papiere, angelegt...

Worauf genau achtet der TÜV da eigentlich? sollte ich mir vlt. eine Kopie vom Deutschen BB8 Fahrzeugschein organisieren? Kann mir da jemand damit helfen ;)


soo, fürs erste genug. Wäre euch echt dankbar, wenn ihr ein paar Fragezeichen beseitigen könntet ;)

Verfasst: 11 Apr 2011 01:03
von proTECT
auf den Scheinwerfern muss normalesweise ein E Zeichen drauf sein.
Bei OEM Scheinwerfern achten die Tüvver da manchmal nicht so drauf bzw drücken ein Auge zu, aber bei solchen Dingern wirds glaub ich eng.

Verfasst: 11 Apr 2011 01:28
von Gast
es gibt doch keine Scheinwerfer für 5th gen mit e-zeichen?

ein Kumpel hat an seinem Civic EJ diese hier eingetragen bekommen:

Bild

Die hatten aber kein E-Zeichen sondern eine DOT Nummer oder so...
man braucht halt irgendwo eine fälschungssichere Nummer, die in den Fahrzeugschein eingetragen werden kann ;)

Laut Prüfer ist das einzige Problem die el. LWR... obwohl sein Civic eine el. LWR hat und die TSS scheinwerfer keine haben, hat er es trotzdem eingetragen bekommen...
hmm....

Geht es hier dann um die Streuung? wenn er Lichteinstellgerät dran hat, sieht er ja ob sie eine klare Kante haben oder nicht, oder?


und wie schauts mit der restlichen Eintragung aus? :P

Verfasst: 11 Apr 2011 10:29
von Prelude_BB3
Ich würde mal behaupten, dass einzig der TÜV dir zu deinen Fragen eine verbindliche Antwort geben kann.
Wozu hier lange rummachen ohne Ergebnis, wenn ein Anruf und/oder ein Besuch beim TÜV alles klärt? Was bringt dir hier ein "ja, es geht" wenn der Prüfer dir dann sagt: "Nö, das geht so nicht"?

Also, Arsch hoch vom Sessel, rein ins Auto, hin zum TÜV ;-)


Christian

Verfasst: 11 Apr 2011 17:56
von *Coyote*
hast du dich wenigstens befor du das Auto gekauft hast "ETWAS" über die Zulassung eines JDM Fahrzeugs informiert??

Mit 120€ kommste da nicht weit!!
Die Scheinwerfer bekommst niemals eingetragen.
Einzig ware wäre in deine originlaen Scheinis Hella Linsen mit E1 Kennung einzubauen(wobei auch hier die Willkür des Prüfers herrscht), vorallem da sie wissen das es EU Scheinis gibt. Besser gleich EU Scheinwerfer kaufen.

Verfasst: 13 Apr 2011 22:17
von Gast
klar habe ich mich informiert...

wegen den Scheinis habe ich schon eine Loesung gefunden...
am 12. mai gehts zum TUEV...