Seite 1 von 1

Gurte

Verfasst: 08 Jun 2010 00:50
von Reaper
Guten abend zusammen.
hab mal ein paar fragen zu Gurten. und zwar wollte ich mir hosenträger gurte holen (einfach nur weil ich das unglaublich angenehm für den rücken finde, und die standard sitze auch nicht besonders seitenhalt bieten)

ich hab mir die schroth seite ma genauer angeschaut, und so wies aussieht muss man für die schroth ne einzelabnahme machen.
drum hab ich mal nach ein paar anderen gesucht.
was sagt ihr zu diesen:
http://www.isa-racing.com/index.php/cat ... gurte.html
da gibts was von verschiedenen herrstellern, und OMP z.b. ist doch eigtl auch kein unbekannter name

sind die eintragunsfrei? da steht ja was von "straßenzugelassenen ECE-Gurten ". sind die mit ECE gutachten eintragungsfrei? wenn ich nicht irre haben die schroth auch ece gutachten und trotzdem müsste man die für prelude noch eintragen, da es keine abe für den BB9 gibt...

http://willans.de/Produkte_ECE.html
hier steht auch was von "ECE R16 zugelassen, damit auf öffentlichen Straßen erlaubt."

aber was ist dann mit diesen:
http://cgi.ebay.de/3-Punkt-Sportgurt-SC ... 335d9cda84

da steht ja eindeutig eintragungsfrei... wenn ihr euch ebay ma durchschaut sind da recht viele von (E-geprüft, eintragungsfrei steht da meistens)


ich blick da jetzt nicht ganz durch... hätte am liebsten eintragungsfreie, falls es so was gibt...

EDIT:
hab grad n och das gefunden, was mich noch mehr verwirrt:
Gemäß § 35 a StVZO gilt seit dem 01.01.1989 für den Einbau:
von Hosenträgergurten folgende Rechtslage:
[...]
3. Hosenträgergurte sind dann einbauabnahmefrei, wenn sie
vorschriftsmäßig in Fahrzeuge eingebaut werden, die in der
Fahrzeugzuordnungsliste der Gurt-Bauartgenehmigung (ABG)
aufgeführt sind




danke schonmal für (hoffentlich) nützliche antworten :prayer:

gruß, mo

p.s.: gibts eigentlich auch sitze mit ABE, bzw. eintragungsfrei für prelude?

Verfasst: 08 Jun 2010 17:25
von Francis76
Hosenträgergurte der Firma Schroth müssen nicht eingetragen werden, da diese eine Einbauliste und ABE im Lieferumfang beinhalten. Ich hab hier zwei neue liegen links und rechts in rot mit schwarzer Aufschrift und vier Schulterpolster in schwarz mit gelber Aufschrift. Typ ASM3. Wenns sein sollte, schreib mir ne PN.

Verfasst: 08 Jun 2010 17:30
von Starbird
Was möchtest für die Gurte haben?

Verfasst: 09 Jun 2010 00:27
von Reaper
Francis76 hat geschrieben:Hosenträgergurte der Firma Schroth müssen nicht eingetragen werden, da diese eine Einbauliste und ABE im Lieferumfang beinhalten. Ich hab hier zwei neue liegen links und rechts in rot mit schwarzer Aufschrift und vier Schulterpolster in schwarz mit gelber Aufschrift. Typ ASM3. Wenns sein sollte, schreib mir ne PN.
wieso gibts dann zu den schroth gurten für manche modelle ABE?
schroth.de hat geschrieben:SCHROTH Hosenträgergurte sind durch ECE-R 16.04 bauartgenehmigt und die einzigen Sportgurte, die mit ABE ausgeliefert werden. Sie sind somit eintragungsfrei in viele Fahrzeuge einbaubar
das hier hab ich auch durch stöbern auf schroth.de gefunden:

Gemäß § 35 a StVZO gilt seit dem 01.01.1989 für den Einbau:
von Hosenträgergurten folgende Rechtslage:
[...]
3. Hosenträgergurte sind dann einbauabnahmefrei, wenn sie
vorschriftsmäßig in Fahrzeuge eingebaut werden, die in der
Fahrzeugzuordnungsliste der Gurt-Bauartgenehmigung (ABG)
aufgeführt sind

Verfasst: 09 Jun 2010 02:57
von Francis76
je nach Ausführung und Bauart wird anscheinend entweder eine ABE oder ein ABG beigelegt. Trotzdem müssen beide nach Fahrzeugzuordnungsliste der Gurt-Bauartgenehmigung (ABG) oder der ABE eingebaut werden. Ebenso sind entweder ABE oder ABG im Fahrzeug mitzuführen. Und sicherlich wenn man Lust und Laune hat, kann man zu einer der Prüfungsorganisationen fahren und sich diese eintragen lassen durch §19.
Dieses wird aber erst in den Fahrzeugpapieren übernommen, wenn das FZG neu zugelassen wird.
Ich kenn noch Geschichten aus den Rollerzeiten, da haben sich Leute Aufkleber die auf den Rollern angebracht wurden eintragen lassen.
Aber um auf den Kern zurück zukommen, es ist Eintragungsfrei. Dafür gibt es ja die ABE bzw ABG. Dies gilt für alle Sachen aus dem Zubehör. Nur was ein Teilegutachten hat, muss durch die Prüfer abgenommen werden.

Verfasst: 09 Jun 2010 21:53
von vtec-cruiser
für meinen crx ed9 gibts die schroth auch mit abe. prelude steht auch drin. aber so wie ich es weiss, nur der ba4. nicht der 5gen bb6-9.. sonst hätte ich sie bestimmt schon drin..

Verfasst: 10 Jun 2010 12:50
von Reaper
Francis76 hat geschrieben: Aber um auf den Kern zurück zukommen, es ist Eintragungsfrei. Dafür gibt es ja die ABE bzw ABG. Dies gilt für alle Sachen aus dem Zubehör. Nur was ein Teilegutachten hat, muss durch die Prüfer abgenommen werden.

aber für den prelude gibt es doch keine ABE. und laut Schroth braucht man diese!
von ner ABG kann man auf ihrer Seite erst recht nix finden...

Verfasst: 10 Jun 2010 22:09
von Francis76
Alsooo, in der ABG, Stand 10/1997, was in der Verpackung beiliegt sind folgende Luden eingetragen:
Prelude AB, Prelude BA 2, Prelude BA 4. Allerdings hab ich die Gurte auch 1998 gekauft. Somit denke ich mal, das sich eventuell das ABG mit Fahrzeugzuordnungsliste geändert hat. Solltest du oder jemand anders daran Interesse haben und nicht eines der in dieser aufgeführten ABG haben, dann mal kurz bei Schroth nachfragen. Gurttyp ist Rallye 3/3J. Ach ja und die Gurte sind neu und orginal verpackt.

Verfasst: 10 Jun 2010 22:18
von Francis76
Nachtrag:
Ich war gerade noch auf Schroth.de. Sollte ein Fahrzeug nicht gelistet sein, also z.b. Prelude BB Modelle, dann auf Schroth.de gehen, Antrag stellen für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und mit dieser können dann eingetragen werden.

Verfasst: 10 Jun 2010 23:37
von Reaper
jo dementsprechen müssen sie ja doch eingetragen werden... drum hab ich ja mal gefragt was ihr von den anderen haltet :weedman:

Verfasst: 20 Jun 2010 12:01
von Gast
Ich hatte/ habe das Problem auch. Der BB9 bze. die ganze 5. Gen vertragen sich in der Regel nicht mit Hosenträgergurten (die Marke ist in diese, Fall eigentlich egal). Das liegt ganz einfach an den vorderen Sitzen und deren Befestigung für die Kopfstütze. Da diese aus zwei Streben bestehen bestehen, die sehr dicht zusammen sind und der Gurt somit nicht zwischen diesen durchgelegt werden kann, kann es da größe Probleme mit der Eintragung oder in Kontrollen geben.
Der Hintergrund dazu ist recht einfach: Da der Gurt hier keinen Seitenhalt bekommt, kann er theoretisch bei zu starker Belastung (schnelle Kurvenfahrten etc.) wegrutschen und somit würde man quasi unangeschnallt im Auto sitzen...
Man muss also schon einen sehr nachsichtigen Prüfer finden, wenn man das alles richtig eingetragen haben will.