vergünstiegung bei young timern....?....

Themen die den Prelude aller Generationen betreffen

Moderator: Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
Nightstalker
Prelude Fahrer
Beiträge: 63
Registriert: 13 Okt 2008 14:30
Wohnort: Neubrandenburg

vergünstiegung bei young timern....?....

Beitrag von Nightstalker »

Hallo....hab da mal ne frage... :rolleyes:

ab wann ist ein auto ein young timer und gibts da irgendwelche vorteile in sachen steuern und versicherung?...


und wenn ich gleich dabei bin....ab wann fängt oldtimer an und wie immer .....welche vorteile bzw nachteile hat man dadurch????


danke jetzt schon mal im vorraus das ihr mir bei meiner unwissenheit helfen werdet....:-)))) :prayer:

Gast

Beitrag von Gast »

Siehe Wikipedia:

"In Deutschland galt ein PKW mit einem Alter von 20 bis 30 Jahren laut 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO als Youngtimer. Diese Regelung war bis zum 28. Februar 2007 gültig."

"Als Oldtimer gelten in der Bundesrepublik Deutschland ab 1. März 2007 generell mindestens 30 Jahre alte Kfz: laut §2 Nr. 22 der dann in Kraft tretenden Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die die bisherige StVZO ablöst. Damit läuft dann auch die rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus."

BadBoy
aktiver User
Beiträge: 29
Registriert: 17 Jan 2008 18:00
Wohnort: Wismar

Beitrag von BadBoy »

Bei oldtimern sprich ab 30 jahren zahlt man dann auch bedeutend weniger Versicherung die meisten Versicherungen haben dann speziele Angebote für diese Autos. und man bezahlt max ca190 euo steuern im jahr wird wenn ich mich nicht irre nach der Leistung des Fahrzeugs berechnet nicht mehr nach abgasnorm und hubraum. :yawinkle:

Antworten

Zurück zu „Prelude allgemein“