3. Bremsleuchte pflicht oder nicht

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Crawnight
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3. Bremsleuchte pflicht oder nicht

Beitrag von Crawnight »

moin moin,

hab gelesen das ab bj98 eine dritte bremsleuchte pflicht sei.
stimmt das oder is das käse.
konnte per google nichts genaueres nachlesen.
wenn sie pflicht is, was erwartet einen als strafe?


mfg

Ralle

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GiZZY
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Beitrag von GiZZY »

quatsch, wer erzählt den sowas ? seit wann ist ne 3 bremsleuchte pflicht ? ich hab davon noch nie was gehört ... es sollten immer nur links und rechts hinten beide funktionieren

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NocX_44
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Beitrag von NocX_44 »

Hmmm da frag ich mich auch wieso!?
Es gibt ja viele Wagen in und nach dem Bj. ohne dritte bremsleuchte von daher würd ich auch sagen das ist quatsch.

Mfg

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Hightower
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Beitrag von Hightower »

Also letztes mal wo wir mein Fahrwerk eingebaut haben, war dort ein Gutachter dabei, und dann haben wir das auch mal wegen der 3ten Bremsleuchte angesprochen, und es ist so, wenn das Fahrzeug serien mäßig eine 3te bremsleuchte hatte, muss auch weiterhin die 3te Bremsleuchte bestehen bleiben.

Man kann zwar die 3te bremsleuchte austragen lassen, man muss aber nachweisen, das es das Fahrzeug auch ohne 3te bremsleuchte in Europa gab, oder man muss einen guten Grund für die Austragung angeben.

Aber nenn mir mal einen guten Grund, warum die 3te Bremsleuchte ausgetragen werden sollte!!

LG

Hightower
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Witchcraft
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Beitrag von Witchcraft »

Hier mal ein Link auf die gültigen Vorschriften - Stand 2006

DEKRA

Punkt 3.11.1 Dritte Bremsleuchte

Vorhandensein: vorgeschrieben an Fahrzeugen mit EG Typgenehmigung - (M1-Fahrzeuge).

oder

4.6.1 Dritte Bremsleuchte

Vorhandensein: zulässig an allen mehrspurigen Fahrzeugen


Der Honda Prelude scheint eine EG Typgenehmigung zu haben:

Prelude BB6 e6*95/54*0037*.. 1852
Prelude BB8 e6*95/54*0038*..
Prelude BB9 e6*95/54*0036*..

Somit würde ich mal sagen, dass eine 3. Bremsleuchte an diesem Fahrzeug vorgeschrieben ist!

Rechtsgelehrte Forenteilnehmer mögen mich gern korregieren, so ich mich irre! :rolleyes:
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Prelude_BB3
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Beitrag von Prelude_BB3 »

Gilt die gültige Vorschrift nicht für aktuelle Fahrzeuge?

d.h. man müsste sich eine gültige Vorschrift zum Zulassungszeitpunkt des jeweiligen Autos besorgen? Also für das 5. Gen. Model die Vorschriften die 1996 aktuell waren? ;-)

Christian
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"Nur" ein BB3-Fahrer, zu mehr hat es nicht gereicht = quasi ein Luder-Fahrer zweiter Klasse

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Crawnight
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Beitrag von Crawnight »

die prelude sh modelle in amerika haben meines wissens keine dritte bremsleuchte.
fällt aber halt auch leider nicht unter das eu zeugs da.

hab halt jetzt meine innenraum bremsleuchte wieder montiert solange das unklar ist.

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NocX_44
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Beitrag von NocX_44 »

Wenn es so geschrieben steht dan soll es wohl auch so sein :prayer: aber ich glaub die TÜV und Dekra menschen werden das ja wohl im Kopf haben welches Fahrzeug eine 3te Bremsleuchte haben muss welches nich also viom Bj her.

Ich mach mir da nich so den Kopf drüber aber das is mal interessant sowas zu erfahren.

Mfg

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Witchcraft
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Beitrag von Witchcraft »

Ich selber will meine 3. Bremsleuchte auch von der "Hutablage" verbannen, da diese nicht aktiv ist.

Bei dem OEM-Spoiler ist ja eine Bremsleuchte intigriert.
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Preforx
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Beitrag von Preforx »

Dann kannst du sie verbannen, da eine 3. bremsleuchte somit aktiv ist und die auf der hutablage sowieso keinen saft mehr kriegt

Gast

Beitrag von Gast »

Also, ich hab mich auch mal erkundigt (hab selber einen recht großen Heckflügel): Die dritte Bl ist nur Pflicht, wenn eine am Auto vorgegeben ist. Sie kann allerdings auch durch eine am Flügel ersetzt werden, wenn der eine hat. Das wäre dann gleichwerteig und ohne Probleme einzutragen. War auch bei mir wichtig, zum Glück sieht man meine Bl unter dem Flügel durch. Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte viel TÜV-Prüfer das ganze nicht abgenommen. Ich denke zwar, dass manche Prüfer das nicht so genau nehmen; wenn man aber den falschen erwischt, kann man schon Schwierigkeiten kriegen...

prelude-boy

Beitrag von prelude-boy »

Ist ja interessant......ich hab bei mir die 3. Bremsleuchte auf der Heckablage schon längst ausgebaut und einen neuen Teppich darüber gebaut, sieht aus wie original !

Ich kann mir nicht vorstellen, das bei der normalen TÜV-Prüfung jemand merkt ob das Auto ne 3. Bremsleuchte haben muß oder nicht......

Oder was meint ihr ?

Gast

Beitrag von Gast »

Nee, ich denke nicht, dass das jeder Prüfer merkt, wenn man das ordentlich macht und es wie das Original aussieht. Außerdem kennt nicht jeder die Modelle, die eine 3. Bl haben ;) Die werden da nur komisch, wenn man eine hat und die dann verdeckt ist...

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Witchcraft
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Beitrag von Witchcraft »

Ja, das kann bei der TÜV-Prüfung durch gehen. Aber nur, wenn der Prüfer nicht alle Bauformen im Kopf hat. Das sind halt auch nur Menschen.
Aber das Risiko ist immer bei der Prüfung dabei, wobei die Reaktivierung der Bremsleuchte ja recht schnell geht.

Allerdings finde ich die 3. Bremsleuchte schon sehr vorteilhaft. An ihr kann man eindeutig sehen, ob ein Fahrzeug wirklich bremst, oder ob der Fahrer des vorrausfahrenden Wagens gerade nur das Licht eingeschaltet hat.

Ich erinnere mich noch an die Jahre, als es "nur" die hässlichen nachträglichen 2. Bremslichter gab und eine mittlere sogar verboten war!
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Khorne
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Beitrag von Khorne »

Witchcraft hat geschrieben:Allerdings, ich finde die 3. Bremsleuchte schon sehr vorteilhaft. An ihr kann man eindeutig sehen, ob ein Fahrzeug wirklich bremst, oder ob der Fahrer des vorrausfahrenden Wagens gerade nur das Licht eingeschaltet hat.
An für sich stimme ich da zu, man sieht den Unterschied zwischen Bremsleuchte und Rücklicht eigentlich. Ich stand heute grade ne Stunde im Stau und hatte nen nagelneuen 5er BMW vor mir, der hatte beides an, Bremsleuchte war klar vom Rücklicht zu unterscheiden, da viiel heller. Es kann sein, dass das mit den Jahren nachlässt und bei stärkerer Sonne schlecht zu sehen ist, aber sehen tut man es ja auch noch bei einem fast 30 Jahre altem MB :yawinkle:
Billigautos bringen einem zwar auch von A nach B, aber irgendwann will man ja schließlich wieder nach Hause.

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